Der Rechtsstreit zwischen der Rechteverwertungsgesellschaft GEMA und dem Internetportal YouTube geht in die nächste Runde. Die GEMA legte Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg ein, weil ihr die Entscheidung zum Schutz der Urheberrechte bei Online-Musikvideos “noch nicht weit genug” geht. Auch YouTube legte Berufung ein. Eine Sprecherin des Mutterkonzerns Google erklärte, dass YouTube zwar vom Landgericht Hamburg als Hosting-Plattform anerkannt worden sei, die nicht jeden einzelnen Clip schon beim Hochladen zu überprüfen habe. “Die Forderung nach dem Einsatz von Filtern können wir aber so nicht stehen lassen”, sagte sie.
Das Landgericht hatte am 20. April entschieden, dass YouTube urheberrechtlich geschützte Musikvideos nach entsprechenden Beschwerden der Rechteinhaber in Deutschland schnell entfernen und ein erneutes Hochladen in seinem Netzwerk durch Filtersoftware unterbinden muss. Die Richter wiesen allerdings die weitergehende Forderung der GEMA ab, YouTube selbst bei Verstößen als Urheberrechtsverletzer zu bestrafen. Nach Ansicht des Gerichts greift lediglich die sogenannte Störerhaftung. Sie verpflichtet Netzwerk-Betreiber dazu, ihnen bekannte illegale Handlungen zu unterbinden. Das Hamburger Landgericht entschied, dass YouTube nicht verpflichtet sei, jeden einzelnen Clip schon beim Hochladen zu überprüfen.
Grundsätzlicher Streit um Urheberrechte
Hintergrund des Prozesses ist ein schon seit Jahren andauernder Streit um die Bezahlung der Rechteinhaber durch YouTube, einem Tochterunternehmen des US-Internetkonzerns Google. Die Auseinandersetzung ist Teil der Kontroverse um das Thema Urheberrecht für künstlerische und kulturelle Beiträge im Internet. Als eine Reaktion auf die gescheiterten Gespräche hatte YouTube in Deutschland schon vor längerer Zeit den Zugang zu zahlreichen Musikvideos gesperrt. Das sorgte unter Fans für großen Ärger.
Das Urteil des Hamburger Landgerichts, der ersten Instanz in dem Verfahren, hatten beiden Seiten als zumindest teilweise Bestätigung ihrer Positionen bezeichnet, sich aber eine mögliche Berufung noch offen gehalten. Nach der Entscheidung des Gerichts hätten beide Parteien auch wieder direkt miteinander verhandelt, teilte die GEMA nun mit. Es habe sich aber schnell gezeigt, dass bis zum Ende der Berufungsfrist auf diesem Wege keine Einigung zu erzielen gewesen sei. Die GEMA begründete dies mit der Weigerung von YouTube, die Ergebnisse der Verhandlungen zu veröffentlichen.
Das bestritt allerdings die YouTube-Sprecherin Mounira Latrache. Eine mögliche Einigung solle veröffentlicht werden, “ob wir da alles im Detail wiedergeben, sei dahingestellt”. Sie sei weiterhin optimistisch, dass eine Lösung gefunden werden könne.
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