GEMA legt nach Urteil gegen YouTube Berufung ein

Der Rechtsstreit zwischen der Rechteverwertungsgesellschaft GEMA und dem Internetportal YouTube geht in die nächste Runde. Die GEMA legte Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg ein, weil ihr die Entscheidung zum Schutz der Urheberrechte bei Online-Musikvideos “noch nicht weit genug” geht. Auch YouTube legte Berufung ein. Eine Sprecherin des Mutterkonzerns Google erklärte, dass YouTube zwar vom Landgericht Hamburg als Hosting-Plattform anerkannt worden sei, die nicht jeden einzelnen Clip schon beim Hochladen zu überprüfen habe. “Die Forderung nach dem Einsatz von Filtern können wir aber so nicht stehen lassen”, sagte sie.

Das Landgericht hatte am 20. April entschieden, dass YouTube urheberrechtlich geschützte Musikvideos nach entsprechenden Beschwerden der Rechteinhaber in Deutschland schnell entfernen und ein erneutes Hochladen in seinem Netzwerk durch Filtersoftware unterbinden muss. Die Richter wiesen allerdings die weitergehende Forderung der GEMA ab, YouTube selbst bei Verstößen als Urheberrechtsverletzer zu bestrafen. Nach Ansicht des Gerichts greift lediglich die sogenannte Störerhaftung. Sie verpflichtet Netzwerk-Betreiber dazu, ihnen bekannte illegale Handlungen zu unterbinden. Das Hamburger Landgericht entschied, dass YouTube nicht verpflichtet sei, jeden einzelnen Clip schon beim Hochladen zu überprüfen.

Grundsätzlicher Streit um Urheberrechte

Hintergrund des Prozesses ist ein schon seit Jahren andauernder Streit um die Bezahlung der Rechteinhaber durch YouTube, einem Tochterunternehmen des US-Internetkonzerns Google. Die Auseinandersetzung ist Teil der Kontroverse um das Thema Urheberrecht für künstlerische und kulturelle Beiträge im Internet. Als eine Reaktion auf die gescheiterten Gespräche hatte YouTube in Deutschland schon vor längerer Zeit den Zugang zu zahlreichen Musikvideos gesperrt. Das sorgte unter Fans für großen Ärger.

Das Urteil des Hamburger Landgerichts, der ersten Instanz in dem Verfahren, hatten beiden Seiten als zumindest teilweise Bestätigung ihrer Positionen bezeichnet, sich aber eine mögliche Berufung noch offen gehalten. Nach der Entscheidung des Gerichts hätten beide Parteien auch wieder direkt miteinander verhandelt, teilte die GEMA nun mit. Es habe sich aber schnell gezeigt, dass bis zum Ende der Berufungsfrist auf diesem Wege keine Einigung zu erzielen gewesen sei. Die GEMA begründete dies mit der Weigerung von YouTube, die Ergebnisse der Verhandlungen zu veröffentlichen.

Das bestritt allerdings die YouTube-Sprecherin Mounira Latrache. Eine mögliche Einigung solle veröffentlicht werden, “ob wir da alles im Detail wiedergeben, sei dahingestellt”. Sie sei weiterhin optimistisch, dass eine Lösung gefunden werden könne.

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Datenschutz-Kritik: Verbraucherschützer mahnen Google ab

Googles neue Nutzungsbedingungen sorgen nicht nur für Kritik, sondern haben juristische Konsequenzen: Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat den Suchmaschinisten eine Abmahnung zustellen lassen. Die neuen Nutzungsregeln verstießen gegen deutsches Recht.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Google aufgrund der neu aufgelegten Datenschutzregeln des Konzerns abgemahnt. Die neuen Nutzungsbedingungen verstießen gegen deutsches Recht, teilte der Verband mit. Viele Klauseln seien unbestimmt formuliert oder benachteiligten die Verbraucher. Google habe nun bis zum 23. März Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Der Verband ist die Dachorganisation der Verbraucherzentralen der Länder und von mehr als zwei Dutzend Organisationen, die die Rechte der Konsumenten vertreten. Die neue Datenschutzerklärung des Internetkonzerns sei gespickt mit Begriffen wie “möglicherweise”, “gegebenenfalls” oder “unter Umständen”,teilten die Verbraucherschützer mit. Google erfasse etwa “möglicherweise gerätespezifische Informationen und Standortdaten”, “unter Umständen werden die personenbezogenen Daten aus den verschiedenen Google-Diensten miteinander verknüpft”. Dem Nutzer sei es nicht möglich, zu erfahren, wozu er seine Zustimmung genau erteilen solle. Zudem würden personenbezogene Daten erfasst, ausgewertet und weiterverarbeitet, ohne dass der Nutzer einwilligen müsse. Eine Stellungnahme Googles zu der Abmahnung steht noch aus.

Die europäischen Datenschützer hatten schon in der vergangenen Woche darum gebeten, die Einführung der neuen Nutzungsbedingungen zu verschieben, weil man sie für potentiell rechtswidrig halte, dies aber noch genauer prüfen müsse. Google weigerte sich jedoch, die Einführung zu verzögern.

Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner hat in der Vergangenheit wiederholt den Datenschutz großer Internetkonzerne als unzureichend kritisiert. Insbesondere Facebook hatte sie kritisiert. Aigner fordert EU-weite Vorschriften, denen sich die internationalen Konzerne anders als nationalen Vorschriften nicht entziehen könnten. Auf EU-Ebene wird derzeit eine neue Datenschutzrichtlinie beraten. Die zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding will den Datenschutz europäisch vereinheitlichen.

Eine Anleitung, wie Sie im Rahmen der Möglichkeiten die Beobachtung durch Google einschränken können, finden Sie hier.

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Google gefährdet freien Wissenszugang

Im Zuge der jährlichen Fachtagung Domain Pulse http://domainpulse.de befassen sich Experten mit aktuellen Fragen und Trends zu Domains und der Weiterentwicklung des Internets. Im Mittelpunkt steht unter anderem “Internet-Monopoly” und was dagegen zu tun ist.

“Alternative Suchmaschinen müssen gefördert werden, um nicht von Amerika abhängig zu sein. Faktische Monopole müssen reguliert werden, um eventuelle Machtmissbräuche zu unterbinden”, erklärt Wolfgang Sander-Beuermann, Leiter des Suchmaschinenlabors der Leibniz Universität Hannover http://rrzn.uni-hannover.de , gegenüber pressetext.

97 Prozent aller Webseiten bedeutungslos

In der Vergangenheit waren Anbieter wie AltaVista oder Lycos erfolgreiche Suchmaschinen. Heute gibt es in dem Bereich kaum noch einen Wettbewerb. Durch zunehmende Vernetzung der Google-Dienste versucht das Unternehmen seine Monopolstellung immer weiter auszubauen (pressetext berichtete: http://pressetext.com/news/20120123017 ). Experten befürchten auf kurz oder lang sogar eine Kartellklage.

“Weltweit gibt es cirka 175 Mio. Webseiten. Die Top-500 haben eine Reichweite von etwa 51 Prozent. Rund 170 Mio. Webserver sind insgesamt gesehen bedeutungslos”, so Sander-Beuermann. Durch Suchmaschinen werden diese Webseiten überschaubar. Nur etwa die ersten 20 werden wahrgenommen. So hat Google durch seine Quasi-Monopolstellung Einfluss darauf, was im Internet existiert und was nicht.

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Domain-Weiterleitung: Google kann Bloginhalte auf Länderbasis sperren

Ein Sperrmechanismus, der Twitter letzte Woche viel Kritik einbrachte, wird offenbar auch bei dem Google-Dienst Blogger angewendet. So sollen Inhalte in einigen Ländern verschwinden können, während sie im Rest der Welt noch angezeigt werden.

Google kann neuerdings auf Länderbasis Sperrungen bei seinem Blogdienst “Blogger” vornehmen. Warum und wie, das erklärte der Konzern bereits vor einigen Wochen in einem Zusatz in den Support-Erläuterungen. Da Google die Änderungen jedoch nicht gesondert ankündigte, macht erst jetzt ein Bericht auf “Techdows” darauf aufmerksam.

Auf der Blogger-Support-Seite findet sich ein am 9. Januar aktualisierter Abschnitt. Demnach können die Blogs auf länderspezifische Domains umgeleitet werden. So kann aus einer Adresse, die normalerweise blogspot.com enthält, eine Adresse mit der deutschen Top-Level-Domain werden, also blogspot.de.

Die Neuerung wird mit einer Optimierung erklärt: Inhalte könnten so auf Länderbasis organisiert werden, “was die Konsequenzen auf möglichst wenige Leser reduziert”. “Das erlaubt uns, freie Meinungsäußerung und verantwortungsvolles Veröffentlichen weiterhin zu unterstützen, während wir flexibler mit rechtmäßigen Löschanfragen umgehen können”, heißt es beim Blogger-Support zur Erklärung der Maßnahme.

Sprich: Wie bei Twitter kann künftig auch Blogger Inhalte in einzelnen Ländern ausblenden, die anderswo jedoch weiterhin abrufbar bleiben. So könnte ein Blog mit Nazi-Parolen in Deutschland beschnitten werden, während andere Staaten die hierzulande verbotenen Inhalte weiterhin zu sehen bekommen.

Twitter hatte in der vergangenen Woche eine Änderung bekanntgegeben, die sich derselben Thematik annimmt: dem regionalen Ausfiltern einzelner Inhalte, sofern gesetzlich notwendig und eingefordert. Im Grunde, so beschrieb es das Unternehmen, sei der Mechanismus eine Verbesserung, da diese Inhalte bislang global hätten entfernt werden müssen.

In den geänderten Blogger-Richtlinien findet sich auch ein Absatz, der auf ein Schlupfloch hinweist: Als Blogleser könne man mit dem Zusatz /ncr – das steht für “No Country Redirect” – eine Weiterleitung auf eine länderspezifische URL verhindern und weiterhin das gewünschte Blog ansteuern. Ähnlich ist es bei Twitter: Der Sperrmechanismus ließe sich leicht umgehen, schreibt “Netzwertig” da kein IP-Geoblocking eingesetzt werde, also nicht endgültig auf Grundlage der IP-Adresse blockiert würde.

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Google schätzt Alter und Geschlecht der User

Internet-Surfer, die während ihren Netzkapaden bei einem Google-Dienst angemeldet sind, können bei den Google-Anzeigenvorgaben http://t.co/hSxzJaPf einen Einblick erhalten, welches Bild sich der Suchmaschinen-Konzern von ihnen macht. Hier steht, welche Rückschlüsse Google vom Surfverhalten auf Interessen und demografische Daten zieht. “Was Google genau weiß, kann niemand sagen. Es reichen aber schon wenige Informationen, um Personen recht genau einordnen zu können. Google sammelt sehr detaillierte Daten, um verhaltensbezogene Werbung schalten zu können”, sagt Datenschutzexperte Rainer Knyrim http://www.preslmayr.at gegenüber pressetext.

Nicht immer exakt

Google analysiert, wonach seine Kunden im Netz suchen. Von den auf diese Weise generierte Interessensgebieten wird auf die Zugehörigkeit zu einer demografischen Gruppe geschlossen. Die Suchmaschine versucht also, Alter und Geschlecht seiner Nutzer zu erraten. Laut Angaben von Google werden nur besuchte Seiten berücksichtigt, die Teil von Googles Werbenetzwerk sind. Normalerweise sind die Ergebnisse der Schätzung ziemlich gut, allerdings berichten bereits User von krassen Fehleinschätzungen. Es passiert anscheinend durchaus, dass 25-jährige Frauen für 45-jährige Männer gehalten werden und entsprechende Werbeeinblendungen erhalten.

“In einem Cookie speichert Google die Information auf den Festplatten seiner User. Ohne Zutun der Kunden bleibt dieser elektronische Keks dort liegen. Deshalb bekomme ich Werbung für Fischrestaurants, wenn ich einmal eine entsprechende Suche getätigt habe”, sagt Knyrim. User haben die Möglichkeit, sich von den Anzeigevorgaben abzumelden, die Seite ist für den Normalverbraucher allerdings schwierig zu erreichen. Datenschützer sehen im “Behavioral Advertising” ein Problem.

Verwässerte Verordnung

“Der erste Entwurf der neuen EU-Datenschutzrichtlinie hat ein Verbot von verhaltensbezogener Werbung beinhaltet. Durch die Intervention von Lobbyisten wurde die Vorlage aber verwässert”, kritisiert Knyrim, der der gesamten Richtlinie skeptisch gegenübersteht. “Das ist eine Sammlung von Schlagworten ohne konkrete Pläne. An 27 Stellen wird auf eine zukünftige Konkretisierung verwiesen”, so Knyrim.

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Google macht Schluss mit Anonymität

Neue Google-Account-User werden ab sofort automatisch mit Google+ und Google Mail verbunden. Diese “Zwangsmaßnahme” soll helfen, die Anmeldezahlen zu steigern. Deutlich mehr Daten müssen angegeben werden. Somit verliert der User aufgrund von Bequemlichkeit immer mehr seine Anonymität, befürchten Datenschützer.

User als Vermarktungsobjekt

“Web 2.0 macht den User nicht zum Kunden, sondern zum Produkt. Es gilt seine Daten zu vermarkten”, meint Christian Jeitler von Quintessenz http://quintessenz.at im Gespräch mit pressetext. “Google will seine Monopolstellung auf Kosten des Kunden, der zum Spielball wird, weiter ausbauen.”

Die Anzahl der neuen Anmeldungen bei Google+ liegt weit hinter den Facebook-Zahlen. Google will diese Tatsache durch die Verknüpfung des Google-Accounts mit seinem sozialen Netzwerk ändern. “Viele besitzen ein Androit-Smartphone. Man benötigt einen Google-Account, um dieses sinnvoll zu nutzen. Die Konsequenz der Verknüpfung ist ein gigantischer Anstieg der Anmeldungen bei Google+”, erklärt Jeitler.

Bequemlichkeit hat Folgen

Bequemlichkeit lässt persönliche Freiheit und Datenschutz vergessen. “Google weiß mittlerweile besser Bescheid über uns, als wir selbst, wie man am Beispiel Google Mail unschwer erkennen kann. Gibt man an, dass man sich von seiner Freundin getrennt hat, erscheint Werbung von Single-Börsen. Bei Jobverlust sind es Jobbörsen”, so Jeitler. Das Internet werde vorgefiltert, was wiederum eine Art Zensur darstelle.

Der Experte spricht von einer “Nötigung der User”. Da das soziale Netzwerk Angaben wie Namen und Geschlecht verlangt, wird durch die automatische Verbindung gleichzeitig die Anonymität des Benutzers so gut wie beseitigt. “Es sollte die Entscheidung des Users sein, einem Social Network beizutreten oder nicht, da in solchen Netzwerken ein hohes Maß an persönlichen Daten gespeichert sind”, so Jeitler.

Anonymität im Netz gefährdet

In der Vergangenheit musste ein neuer Nutzer nur eine E-Mail-Adresse angeben und war Besitzer eines Google-Kontos. Heute müssen zusätzliche Informationen wie Geburtsdatum, Geschlecht, Wohnort und eine Telefonnummer eingegeben werden.

Für eine Personalisierung des Suchergebnisses ist die Verknüpfung laut Google von Vorteil, da nun die Daten aus dem Netzwerk zu einem noch besseren individuellen Suchergebnis führen sollen. “Ich sehe durch die Vernetzung in keinster Weise einen Vorteil. Je mehr ein Unternehmen Marktführer in verschiedenen Bereichen wird, desto mehr nutzt es seine Position aus. Das kann gefährlich werden”, so Jeitler.

viaGoogle macht Schluss mit Anonymität – Google macht Schluss mit Anonymität.

Glück ist auch nur so ein Wort …

Wenn man den Werbegiganten Google mit seinem neuen sozialen Netzwerk betrachtet oder den Konkurrenten Facebook, dann wird offenbar, dass die Milliarden Datensätze, die dort stündlich gespeichert werden, deutlich mehr über unsere Kultur aussagen als die peinlich unterbelichteten Meinungsumfragen der Forschungsinstitute. Peinlich deswegen, weil Befragungen natürlich ihr Ergebnis allein durch die Fragestellung schon beeinflussen. Da sind Facebook und andere deutlich weiter: Sie betrachten und bewerten unser Verhalten direkt. Das heißt, dass sie auch unsere Stimmungen deutlich präziser bewerten und vorhersagen können als jede Umfrage.

via Stimmungsforschung im Netz: Glück ist auch nur so ein Wort – Digitales Denken – Feuilleton – FAZ.NET.

Google und der Strom

Mountain View – Google hat eines seiner am besten gehüteten Geheimnisse gelüftet: den Stromverbrauch seiner gigantischen Rechenzentren, über die die Suchanfragen dieser Welt laufen. Im vergangenen Jahr zeigten die Stromzähler 2,26 Milliarden Kilowattstunden an, wurde mitgeteilt. Das entspricht dem Bedarf einer deutschen Großstadt. Allerdings hieß es, der Konzern investiere massiv in regenerative Energien und die Rechenzentren verbrauchten nur die Hälfte dessen, was üblich sei. Google hatte ein Geheimnis aus seinem Stromverbrauch gemacht, um keine Anhaltspunkte über das rasante Wachstum zu geben. dpa

via Google und der Strom – Service – sueddeutsche.de.